SACHVERSTÄNDIGENBÜRO SYLT MONIKA SCHLÜTER

Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
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​Immobilienbewertung mit Expertise vor Ort
Moin!
Monika Schlüter
Immobilienbewertung
Ich habe mich auf die Bewertung von
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unbebauten Grundstücken sowie
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Standardimmobilien
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Ein- und Mehrfamilienhäusern (EFH, MFH)
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Doppel- und Reihenhäusern DH, RH)
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Haushälften und Hausteile (DHH, RMH, REH)
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Eigentumswohnungen (ETW)
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Wohn- und Geschäftshäuser
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Gewerbeimmobilien
schwerpunktmäßig auf Sylt / Kreis Nordfriesland und in Flensburg / Kreis Schleswig-Flensburg spezialisiert und biete Ihnen eine neutrale und unabhängige Gutachtenerstellung für diverse Bewertungsanlässe, z.B. bei:
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steuerlichen Anlässen für das Finanzamt, z.B. bei Erbschaft, Übertragung, Schenkung, Restnutzungsdauer, Betriebsvermögen, Grundsteuer
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Erbauseinandersetzungen / Pflichtteilsansprüchen
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Ehescheidung
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Kauf oder Verkauf eines Grundstücks
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Vermögensaufstellung
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Vormundschaftsangelegenheiten
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Rechten und Belastungen (Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht)
Verkehrswertgutachten
Der Verkehrswert Ihrer Immobilie wird gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) unter Berücksichtigung der regionalen Marktlage sowie individueller Besonderheiten sorgfältig ermittelt.
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Der Verkehrswert nach § 194 BauGB:
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„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
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Was es mit dieser gesetzlichen Definition auf sich hat, und welche Besonderheiten z.B. auf Sylt zu beachten sind, erkläre ich Ihnen bei Bedarf gern genauer.
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Mit dem Verkehrswertgutachten erhalten Sie von mir eine ausführliche, nachvollziehbare und fundierte Einschätzung zum Wert Ihrer Immobilie.
Kurzgutachten / Markteinschätzung
Nicht immer ist ein umfangreiches Verkehrswertgutachten erforderlich. Möchten Sie den Wert Ihrer Immobilie nur zu internen Zwecken ermitteln lassen, kann die kostengünstigere Alternative mit einer sachverständigen Immobilienbewertung in Form eines Kurzgutachtens bzw. einer Marktwertschätzung ggf. ausreichend sein. Ein Kurzgutachten schafft Transparenz, enthält alle wesentlichen Angaben zum Grundstück und zu den baulichen Anlagen und ist vorrangig für Standardimmobilien (ETW, EFH, MFH, RH, DHH) geeignet.
Ablauf und Leistungen
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In einem kostenlosen Erstgespräch berate ich Sie gern zu den verschiedenen Möglichkeiten und erstelle Ihnen nach Art und Umfang Ihres Anliegens ein individuelles Angebot.
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Nach Auftragserteilung bekommen Sie von mir eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen und wir vereinbaren einen Ortstermin für die Besichtigung der Immobilie.
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Ist die Immobilie besichtigt und liegen alle Unterlagen vor, beginne ich mit der Auswertung und erstelle das Gutachten, das Ihnen - im abgesprochenen Zeitfenster - digital sowie als gebundene Ausgabe per Post zugeht.
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Gern stehe ich Ihnen im Anschluss für Fragen und zur Erläuterung des Gutachtens zur Verfügung.
Honorar
Das Honorar für Verkehrswertgutachten bemisst sich entweder auf Grundlage des tatsächlich angefallenen Zeitaufwands zu einem fest vereinbarten Stundensatz zzgl. Auslagen - insbesondere für Unterlagenbeschaffung und behördliche Auskünfte - und einer Nebenkostenpauschale oder als individuell vereinbartes Pauschalhonorar. Der jeweilige Leistungsumfang wird vor Auftragserteilung eindeutig definiert; zusätzlicher, nicht vorhersehbarer Mehraufwand wird transparent und nachvollziehbar gesondert berücksichtigt.
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Kurzgutachten werden ab 1.500 € zzgl. MwSt. angeboten. Sie dienen ausschließlich internen Entscheidungsunterstützungen, sind nicht für behördliche oder gerichtliche Zwecke bestimmt und beschränken sich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser) mit einer Wohnfläche bis maximal 160 m².
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Vollgutachten werden ausschließlich individuell kalkuliert und erfüllen die Anforderungen für steuerliche, behördliche und gerichtliche Bewertungsanlässe.
Erforderliche Unterlagen
Abhängig von der Art der Immobilie sind grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich, um ein fundiertes Verkehrswertgutachten erstellen zu können:
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Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
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Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
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Baulastenauskunft
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Altlastenauskunft
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Miet- und Pachtverträge
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Aktueller Energieausweis
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Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
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Vorhandene Wertermittlungen
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bei Erbbaurechten den Erbbaurechtsvertrag
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bei Rechten in Abt. II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
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Bauzeichnungen/Grundrisse
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Wohn-/ Nutzflächenberechnung
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Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
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Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
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Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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aktuelle Beschlusssammlung der Eigentümerversammlung
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Höhe der Instandhaltungsrücklagen
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notarielle Beurkundung über Nießbrauch/Wohnrecht
"Sollten Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, kann ich diese selbstverständlich in Ihrem Auftrag bei den entsprechenden Stellen anfordern."
